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1. Angebote Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen der Schriftform 2. Lieferungen / Leistungen Lieferung und Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden (Auftraggeber). Porto, Verpackung sowie Transportkosten gelten als Zusatzkosten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen werden, wenn sie auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt wurden, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung. Das Schreib- und Servicebüro Schulze (Auftragnehmer) führt die Leistungen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung trägt, durch. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbracht. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sich der Hilfe Dritter zu bedienen. Aus dieser Berechtigung begründet sich kein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem beauftragten Dritten. 3. Leistungsmängel Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt werden. Wurden an der erbrachten Leistung Veränderungen vorgenommen, entfällt der Gewährleistungsanspruch. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Nachbesserung. Ein Anspruch auf Minderung der Kosten entsteht hierdurch nicht. Nachbesserungen können vom Auftragnehmer verweigert werden, wenn der Aufwand hierfür ein unverhältnismäßiges Ausmaß erfordert. Aufgrund der Gefahr von Computerviren kann der Auftragnehmer das Laden von E-Mails und Fremd-Datenträgern verweigern. Einmal außer Haus gegebene Datenträger sind demzufolge Fremd-Datenträger. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. 4. Mitwirkung Stets ist die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung eines Werkes erforderlich. Unterlässt der Auftraggeber jedoch diese oder führt diese missverständlich aus oder verursacht er durch die Art der Ausführung einen erhöhten Arbeitsaufwand bzw. gefährdet die termingerechte Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Entschädigung ohne besondere Ankündigung zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur Datenträger, die sich inhaltlich sowie technisch in einem einwandfreien Zustand befinden, zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber behält vor Übergabe an den Auftragnehmer von allen Unterlagen und Datenträgern Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Auf Wunsch sendet der Auftragnehmer nach Erbringung der Leistung die erhaltenen Unterlagen an den Auftraggeber zurück. Wird dies nicht ausdrücklich gewünscht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Unterlagen zu vernichten. Zieht der Auftraggeber seinen Auftrag vorzeitig zurück und somit auch die ausgehändigten Dokumente für die Mitwirkung am Auftrag, die zwangsläufig Beweis-, Berechnungs- und Arbeitsunterlage für den Auftragnehmer geworden sind, vergütet der Auftraggeber die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung des Auftragnehmers und nimmt das erstellte Werk ab. 5. Vertraulichkeit Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt gleichfalls für etwaige Mitarbeiter und Dritte. 6. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt Die Zahlung erfolgt per Überweisung an die, jeweils auf der Rechnung angegebene, Bankverbindung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen werden mit Verzugszinsen (Basiszins lt. BGB) belastet. Bei einem Auftragswert ab 150,00 Euro wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. 7. Schlussbestimmungen Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||